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RubrikEinsatz zurück
ThemaFeuerwehr Lehrte: Keine privaten Drohnenüberflüge am Hochwasserschutzsystem9 Beiträge
AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland886394
Datum31.12.2023 13:43      MSG-Nr: [ 886394 ]1192 x gelesen

Richtig.
Und als Einsatzleiter hast du auch das Recht über deine Einsatzstelle zu bestimmen. Sollte so in den meisten Brandschutzgesetzen der Länder stehen. Da sind Platzverweise unter Strafandrohung oder der Hinweis auf Verbot von Drohnenflüge über Einsatzstellen deine Aufgabe.
Und kann auch mit Gewalt (im Rechtssinne) durchgesetzt werden.
Ob ich da dann dem mündigen Bürger gefalle oder nicht ist mir egal. Eine Begründung warum und wieso ist ja auch erfolgt.

Gruß Daniel

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