Wirklich berichtenswert ist hier ja eigentlich vor allem, dass offensichtlich nicht nur die Bußgeldstelle sondern sogar ein Amtsgericht hier entgegen der Rechtslage jemanden wegen einer Ordnungswidrigkeit verfolgt haben.
Denn die StVO werden ja wohl alle Beteiligten gelesen haben:
"11 Absatz 2
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."
Und das auch noch völlig unnötig:
Für den Verstoß gegen §38(1) gilt der gleiche Regelsatz, warum hat man also nicht den vorgeworfen, wenn man meint der Betroffene hätte etwas falsch gemacht?!
Geschrieben von Jürgen M.da sollte der Gesetzgeber aber schnell nachbessern!
Blos nicht. Wenn man das auf entsprechenden Innerortsstraßen konsequent durchziehen würde sterben bei den dadurch verursachten Unfällen vermutlich mehr Menschen, als jemals durch eine Rettungsgasse gerettet werden könnten...
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