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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAuf Bun­des­straße inner­orts: Keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse6 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg886572
Datum14.01.2024 22:20      MSG-Nr: [ 886572 ]1114 x gelesen

Hallo Jürgen, hallo Forum;

Geschrieben von Jürgen M.Auf Bundesstraße innerorts: Keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse
da sollte der Gesetzgeber aber schnell nachbessern!

Nein warum?
Ich gebe Henning recht

Geschrieben von StVO § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

Das sollte reichen.

Wir beschweren uns über St. Bürokratius und wollen aber jede Kleinigkeit geregelt haben!
Das passt nicht zusammen!

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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