Hallo,
Geschrieben von Gerhard B.... für ein normgerechtes HLF 20 (und überhaupt für einen "Erstangreifer"):
- zu schwer (Feuerwehrzufahrt -> 16t zGM, 10t Achslast)
- zu hoch (3400mm, gegenüber 3300mm)
... und vermutlich auch zu teuer:
- 18t Fahrgestell (warum?)
- 410 PS (warum?)
- Hydrostat (teuer, komplex) für 15 kVA-Einbaugenerator (warum eigentlich, 13 kVA geht mobil, ich sehe keine Verbraucher, die hier überhaupt >8 - 9kVA rechtfertigen)
... und mit relativ "spärlicher" Beladung (zumindest gegenüber dem (normgemäßen): HLFs Stadt Pfungstadt)
Die beiden lagen übrigens - ausgeschrieben Ende 2020 - ohne Beladung(!) bei brutto je ca. 420.000,--
Die Frage nach Sinn und Unsinn ist doch unnötig. Hauptsache größer, schneller, weiter und das Teil muss ja irgendwie aus der Nachbarschaft herausstechen. Sinnlose Argumente, warum man sowas unbedingt braucht, findet man immer. Geld spielt keine Rolle, der Steuerzahler hat's ja.
Geschrieben von Gerhard B.... in Hessen wäre das weder förderfähig noch zulassungsfähig ...
Und das völlig zurecht. Es gibt auch keinen nachvollziehbaren Grund, eine Ausnahme der Achslastregelung bzw. zul. Gesamtgewichtsvorgaben für 2-Achser zu machen und hier 19,5t statt 18t freizugeben. Ein "vernünftiges" HLF20 dürfte problemlos sogar auf weniger als 18t zu realisieren sein. In RLP bekäme man sowas auch zumindest mal nicht gefördert, über eine Zulassungsfähigkeit kann ich nichts sagen, vermutlich würde aber auch das nichts werden.
Gruß,
Michael
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