Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verstößt Begrüßung der Bauern durch Feuerwehrmann gegen das Beamtenrecht?! | 28 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 886614 |
Datum | 17.01.2024 09:40 MSG-Nr: [ 886614 ] | 2300 x gelesen |
Sondersignal
Geschrieben von Martin D. Die Nutzung der SoSi - Anlagen an den Fahrzeugen sehe ich da deutlich kritischer. Es gab vor Jahren mal einen Vordruck der Landesfeuerwehrschule in RLP (oder wars vom GUV), wonach diverse Schalter, Lichter etc. der Fahrzeuge regelmäßig zu prüfen sein sollten und über den Vordruck zu dokumentieren, wohl aus der Erkenntnis heraus das die klassische Abfahrtkontrolle im Einsatzfall irgendwie unzweckmäßig wäre. Es gab da durchaus FF-Einheiten, die mind. einmal im Monat die Sondersignalanlage für Jux und Dollerei ähm für zu dokumentierende Testzwecke einschalteten. Gehört das zu den Fahrzeugprüfungen der BF-Wachübernahmen nicht (oder nicht überall) auch noch dazu? Klar war der Hintergrund hier womöglich eher ein anderer. Ich sehe allerdings da keinerlei Verletzung von Neutralitätspflichten, und auch keine Verfolgungspflicht des Dienstherrn (und erst recht keine Pressemeldungsherausgabepflicht, dass man dieses Nix sicherheitshalber mal prüfen wird, bevor noch einer weint). Und wenn das einer anders sieht, muss man halt mal die Frage aller Rechtsfragen stellen: Wo steht das?
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)
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