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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | KatS in Kreisen/Stäbe, war: Gutachten zum Katastrophenschutz im Ahrtal: | 36 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 886777 | ||
Datum | 02.02.2024 11:57 MSG-Nr: [ 886777 ] | 741 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Stefan H. Wie soll da die nach FwG BW angedachte Übernahme der Einsatzleitung funktionieren? Liest sich halt im § 22 Aufsichtsbehörden FwG so einfach: "Die Aufsichtsbehörden können bei Einsätzen [...] unmittelbar Weisungen erteilen und die organisatorische Oberleitung übernehmen. " so einfach; deshalb auch meine Frage zu Erfahrungen hierzu, die mehr als mal an einer E-Stelle vorbeischauen war. Da wechselt der feuerwehrtechnische Beamte in den bereits überlasteten Führungsstab des Kreises und dann läufts? Bleibts letztlich wieder an den Stadt/Landkreisen hängen. Und wenn mehrere Kreise betroffen sind oder gar wie hier in der Metropolregion Rhein-Neckar Bundesländerübergreifend ? (Stelle mir gerade mal ein Großschadensereignis in Dreiländereck im Norden von Mannheim vor !). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine)
Geändert von Bernhard D. [02.02.24 12:05] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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