hallo,
Geschrieben von Henning K.Dann erlaubt also die Rechtslage in BaWü die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zu Übungen und Ausbildungen ohne Genehmigung?
... (2) Die Gewässer sind so zu benutzen, dass deren ökologische Funktionen möglichst wenig beeinträchtigt werden, alle Benutzer angemessene Vorteile aus dem Wasser ziehen können und jede vermeidbare Beeinträchtigung anderer unterbleibt. Wird Wasser entnommen oder abgeleitet, soll das Wasser nach der Nutzung ortsnah zurückgeleitet werden. ...
Quelle: Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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