Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Ausbildungsvorgaben Betriebsfeuerwehr, hier: v.a. für Brandenburg | 13 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 889010 |
Datum | 22.10.2024 11:11 MSG-Nr: [ 889010 ] | 773 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Geschrieben von Andreas H.Ein Blick in die Verwaltungsvorschrift zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz hilft vielleicht weiter.
30.1 Hinsichtlich der Ausbildung, Ausrüstung und Stärke einer Betriebsfeuerwehr haben die für den Brandschutz zuständigen Aufsichtsbehörden kein Weisungs- und Aufsichtsrecht.
Im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens entscheidet die oberste Aufsichtsbehörde über die Anerkennung als Werkfeuerwehr und legt mit einem Bescheid deren Ausrüstung, Mindestdienststärke und Ausbildungserfordernisse fest.
Das hab ich alles gefunden und gelesen... aber das ist dann ja für die BetrFw komplett offen, d.h. jeder Betrieb kann sich ein FwAuto kaufen, einen draufsetzen und hätte eine BetrFw?
Anerkennung zur WF ist wieder was anderes... (das meinte ich aber nicht)
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 21.10.2024 09:40 |
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Ulri7ch 7C., Pfarrkirchen |
| 21.10.2024 15:17 |
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Andr7eas7 H.7, Berlin |
| 22.10.2024 11:11 |
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Ulri7ch 7C., Pfarrkirchen | |