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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildungsvorgaben Betriebsfeuerwehr, hier: v.a. für Brandenburg | 13 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 889027 | ||
Datum | 24.10.2024 10:23 MSG-Nr: [ 889027 ] | 680 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich C. aber das ist dann ja für die BetrFw komplett offen, d.h. jeder Betrieb kann sich ein FwAuto kaufen, einen draufsetzen und hätte eine BetrFw Fast - ja..... aber nicht ganz. Es gibt/gab sogar noch eine Stufe drunter. Die Hausfeuerwehren, Selbstschutzkräfte, Löscheinheit, Rapid Intervention Team ..... und wie diese betrieblichen Brandschutzeinrichtungen genannt wurden. Für diese bestehen keinerlei Vorgaben, aber auch keine besonderen Rechte. Diese Selbsthilfeeinheiten der Betriebe konnten dann als Betriebsfeuerwehr aufgestellt werden. Dies bedeutete aber: - Ausrüstung und Ausbildung muss analog den Landesrichtlinien erfolgen. Dadurch wurde, nach Feststellung durch die "Brandschutzbehörde", der Zugang zu Sondersignaleinrichtungen sowie BOS-Funk möglich. Jedoch verblieb die Zuständigkeit für den Brandschutz bei der jeweiligen kommunalen Feuerwehr. Daher waren die Betriebsfeuerwehren im Einsatzfall der öffentlichen Feuerwehr unterstellt. Wer dies nicht mehr wollte, musste den Status Werkfeuerwehr erlangen, dann aber mit Aufsicht und Auflagen der Landesbehörden. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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