Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Ausbildungsvorgaben Betriebsfeuerwehr, hier: v.a. für Brandenburg | 13 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 889030 |
Datum | 25.10.2024 19:42 MSG-Nr: [ 889030 ] | 464 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Geschrieben von Oliver R.Es gibt/gab sogar noch eine Stufe drunter.
Die Hausfeuerwehren, Selbstschutzkräfte, Löscheinheit, Rapid Intervention Team ..... und wie diese betrieblichen Brandschutzeinrichtungen genannt wurden. Für diese bestehen keinerlei Vorgaben, aber auch keine besonderen Rechte.
bekannt..., aber
Geschrieben von Oliver R.Diese Selbsthilfeeinheiten der Betriebe konnten dann als Betriebsfeuerwehr aufgestellt werden.
Dies bedeutete aber:
- Ausrüstung und Ausbildung muss analog den Landesrichtlinien erfolgen.
wo steht denn die für Brandenburg...?
Geschrieben von Oliver R.Wer dies nicht mehr wollte, musste den Status Werkfeuerwehr erlangen, dann aber mit Aufsicht und Auflagen der Landesbehörden.
Ich habe bisher für Brandenburg (!) nur Hinweise bzw. Regelungen zur Überführung der Betriebsfeuerwehren in WF gefunden, aber nix über Regelungen für Betriebsfeuerwehren selbst...!
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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