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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildungsvorgaben Betriebsfeuerwehr, hier: v.a. für Brandenburg | 13 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 889032 | ||
Datum | 26.10.2024 14:21 MSG-Nr: [ 889032 ] | 354 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich C.
Regelungen zur aktuellen Neueinrichtungen von Betriebsfeuerwehren dürfte es auch keine geben! Der gesetzliche Passus gilt für "historische" Betriebsfeuerwehren. Also seit langem bestehende Betriebsfeuerwehren, welche nie als Werkfeuerwehr anerkannt bzw. angeordnet wurden. Die Historische Regelung kommt auch nicht direkt aus Brandenburg, sondern kurz nach dem 2. Weltkrieg aus der "Verordnung über das Brandschutzwesen der Länder der sowjetischen Besatzungszone" vom 28.August 1949. Darauf folgen - "Gesetz zum Schutze vor Brandgefahren (Brandschutzgesetz)" vom 18. Januar 1956, - "4. Verordnung vom 14. Januar 1959 über die Statuten der freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der örtlichen und betrieblichen Brandschutzorgane" - "Gesetz über den Brandschutz in der Deutschen Demokratischen Republik - Brandschutzgesetz " vom 19. Dezember 1974 Die "Altlast" Betriebsfeuerwehr wurden dann durch das "Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen des Landes Brandenburg (Brandschutzgesetz)" vom 14. Juni 1991 bis zum heutigen Gesetz durchgeschliffen. Als Lektüre hierzu kann ich die "Historische Rechtsgrundlagen für die Feuerwehren auf dem Gebiet des Landes Brandenburg (erlassen 1933 -1996)" empfehlen. https://www.feuerwehrhistorik-kunow.de/files/Heft_04_Rechtsgrundlagen.pdfHistorische Rechtsgrundlagen für die Feuerwehre auf dem Gebiet des Landes Brandenburg Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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