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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz-Fahrten, Ausnahmen § 70 StVZO, § 74 FeV | 19 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 889266 | ||
Datum | 22.11.2024 22:39 MSG-Nr: [ 889266 ] | 642 x gelesen | ||
Geschrieben von Darre H. Welcher Art/Umfang sind denn die genannten Befreiungen, bzw. gibt es da überhaupt praxis-relevante Beispiele? Weitestgehend wie bei der StVO: Erlaubt ist, was nötig ist. Grenze ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung. (im Bereich der StVZO zusätzlich: Die Befreiung erstreckt sich nicht auf die Ausrüstung von Fahrzeugen mit SoSi!). Wie bei der StVO sind also beide Aspekte auslegungsbedürftig. Mangels mir bekannter Urteile kann ich nichts näheres dazu sagen... | ||||
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