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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz-Fahrten, Ausnahmen § 70 StVZO, § 74 FeV | 19 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 889283 | ||
Datum | 24.11.2024 10:10 MSG-Nr: [ 889283 ] | 588 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias H. Ich darf auch mit einen Zugfahrzeug das 3,5t wiegt einen 750kg Anhänger ziehen. Ja, aber nicht mehr mit einem das 3,6 t wiegen darf. Und genau das ist bisweilen der Fall: Da steht bei einer zGM von 3.500 kg in Feld 22 so etwas wie "F.1/F.2: +100 bei Anhängerbetrieb". Das bedeutet, die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs beträgt bei Anhängerbetrieb 3.600 kg. | ||||
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