Geschrieben von Ulrich C.Wie so häufig frag ich mich dazu auch immer, wieso man Gebäude genehmigt, denen ein funktionierender 2. Rettungsweg irgendwie zu fehlen scheint...
Ganz offensichtlich war man da früher nicht so konsequent wie heute.
Ich habe da auf meiner Festplatte so eine Übersicht für die Rechtslage in NRW, zwar nicht aus offizieller Quelle aber doch glaubwürdig:
Ein zweiter Rettungsweg für Gebäude (geringer und) mittlerer Höhe wurde erst ab 1970 für Aufenthaltsräume im Dachraum und erst ab 1984 für jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss gefordert.
Das Vorhandensein von entsprechenden Rettungsgeräten wurde 1970 nur für Hochhäuser (?!), ab 1970 für Häuser mit mehr als 5 Vollgeschossen und erst ab 1984 bei mehr als 8 Metern Brüstungshöhe gefordert.
Häuser die mehr als 40 Jahre alt sind gibt es ja doch meistens recht viele, und genau bei denen kann es sein, dass eine DL zwar zur Rettung taktisch notwendig ist, ihr Vorhandensein aber keine Bedingung für die Genehmigung des Gebäudes war. Nach meinem Verständnis muss aber inzwischen die betreffende Feuerwehr (in NRW) trotzdem sicherstellen, dass diese zur Rettung benötigte DL innerhalb der ersten Hilfsfriststufe eintrifft. Damit ist die Nachbar-Feuerwehr in vielen Fällen keine Alternative.
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