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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge ab 2021 ![]() | 16 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 890601 | ||
Datum | 06.06.2025 09:16 MSG-Nr: [ 890601 ] | 679 x gelesen | ||
Es stimmt, dass Steuererleichterungen wie der angedachte Abzug von 3.000 bis 4.000 vom Bruttoeinkommen kurzfristig Besserverdienende stärker entlasten. Aber: Perfekte Gerechtigkeit gibt es nie und wird es auch nie geben. Fast jede staatliche Förderung ist in irgendeiner Form asymmetrisch. Soll man deshalb gar nichts mehr fördern? Das wäre Stillstand. Ziel muss sein, mehr Engagement zu ermöglichen auch wenn nicht jeder sofort gleich profitiert. Auch der Student wird später verdienen. Der heutige Angriffstruppführer im Ehrenamt ist vielleicht in 5 Jahren Ingenieur, Lehrer oder Manager und profitiert dann ebenfalls. Das Modell ermutigt langfristig zur Kontinuität im Ehrenamt. Man muss nicht alles sofort auszahlen manchmal lohnt es sich auch langfristig. Das Ehrenamt an sich wird aufgewertet. Wenn das Ehrenamt systematisch steuerlich anerkannt wird, bekommt es gesellschaftlich mehr Gewicht. Das nützt allen, auch denen, die aktuell keinen Steuervorteil haben z.B. bei Bewerbungen, gesellschaftlichem Ansehen oder politischen Entscheidungen. Besser als nichts. Besserverdiener machen heute schon viel Ehrenamt. Wenn sie dafür einen kleinen Ausgleich bekommen, bleiben sie vielleicht länger dabei. Und das hält Strukturen wie Feuerwehr, THW, Sanitätsdienste und Vereine am Leben auch zugunsten derjenigen, die heute nichts davon haben. Natürlich ist es sinnvoll, das System noch gerechter zu gestalten, etwa durch kombinierte Modelle (Pauschale + Steuerbonus). Aber zu sagen, dass ein Vorschlag schlecht sei, nur weil nicht alle gleich viel davon haben, bremst auch die, die etwas bewegen wollen. Gruß vom See Markus In Treue fest! | ||||
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