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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge ab 2021 | 16 Beiträge | ||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 890604 | ||
Datum | 07.06.2025 12:29 MSG-Nr: [ 890604 ] | 441 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk S. Was ich allerdings richtig dreist finde, ist, dass ich jetzt meine Steuernummer angeben muss, damit die Aufwandsentschädigungen steuerlich als Einkommen erfasst werden können. Naja, das liegt halt daran, dass eine Aufwandsentschädigung nunmal auch ein Einkommen ist! Und doch, es gibt diverse Posten und Personen, die locker über den Freibeträgen liegen. Und na klar muss dann das Einkommen oberhalb des Freibetrages entsprechend versteuert werden. | ||||
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