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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Autofahrerin muss Feuerwehr für Hilfe bei Reifenwechsel nicht bezahlen | 18 Beiträge | ||
Autor | Jens8 E.8, Göttingen / Nds | 890606 | ||
Datum | 08.06.2025 12:15 MSG-Nr: [ 890606 ] | 368 x gelesen | ||
Hallo, mir fallen dazu gleich 2 Punkte ein: * Verhältnismäßigkeit und * die Feuerwehr darf der Privatwirtschaft keine Aufträge wegschnappen. Wenn man bedenkt, dass die Fahrerin die Fw nicht selbst gerufen hat und sich bereits selbständig um Hilfe gekümmert hat (ADAC gerufen), dann frage ich mich, wieso die Fw überhaupt tätig werden durfte. Es lag weder eine hoheitliche Aufgabe noch eine akute Gefahr vor. Wäre vielleicht anders, wenn sich das Fahreug auf der linken Seite einer Autobahn befunden hätte. Mal weitergesponnen, wenn ich (als Privatperson) diese Frau getroffen hätte, hätte ich dann auch über 700Eur verlangen dürfen oder würde ich dann wegen Wucher belangt werden? | ||||
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