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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKostenersatz in Baden-Württemberg, Neuregelung § 34 FwG bzw. VoKeFw4 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP890648
Datum11.06.2025 22:04      MSG-Nr: [ 890648 ]433 x gelesen

Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Nachdem man in RLP dann in 2020 auch die Möglichkeit einer Rechtsverordnung über pauschalen Kostenersatz für Fahrzeuge im Gesetz geschaffen hatte, wird diese morgen, nur läppische 4,5 Jahre später (währenddessen diverse Kommunen teilweise schon Stellen(anteile) geschaffen hatten, um die bis dato notwendigen Satzungsänderungen und Kalkulationen zu bearbeiten), in Kraft treten. Ich nehme an, man hat besonders gründlich kalkuliert.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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 13.02.2017 22:26 Stef7an 7H., Karlsruhe
 14.02.2017 16:43 Stef7fen7 M.7, Siegelsbach
 11.06.2025 22:04 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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