Moin,
Geschrieben von SWR.Es sei klar geregelt, dass in solchen Fällen der "Baulastträger", also sprich, Bund, Land, Kreis oder Kommune am Zug seien. Hier werde dennoch schnell die Feuerwehr gerufen, obwohl es sich nicht um einen Notfall handele.
Notfall, ganz genau.
Nicht vergessen, wir sind ja schließlich in Deutschland, und da wird ja von Politik / Verwaltung grundsätzlich möglichst keine Verantwortung übernommen.
Und die Gleichung für Verantwortliche ist relativ einfach. Nämlich Ölspur = mögliche Unfallgefahr = Unterlassung der schnellsten Gefahrenabwehr evtl. juristisches (Image) Problem.
Also außerhalb Kernarbeitszeit Bauhof/Straßenmeisterei pauschal Feuerwehr, oder sogar gleich ganz unabhängig davon.
Und weil sich einfach wirklich Niemand diesen Schuh (Unfall evtl. aufgrund Ölspur, die nicht sofort abgesichert/beseitigt wurde) anziehen will, wird sich dies auch einfach nicht ändern (können).
Grüße
Hansi
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