Geschrieben von Markus G. leider haben die meisten Kommunen nicht den Arsch in der Hose, um hier entsprechende Gebühren anzupassen,
bzw. so hoch anzusetzen, daß einem die Augen bluten..
Das ist ja auch kein Wunschkonzert, die Gebührenordnung muss einer gerichtlichen Überprüfung schon standhalten, denn einige Versicherungen lassen es auf eine gerichtliche Überprüfung ankommen, wenn sie denken, dass sie abgezogen werden. Auch muss der Kräfteansatz stimmen, am Besten wenn es in einem Brandschutzbedarfsplan festgelegt wurde. Also einfach 1.000 für eine DLK/Std. ansetzen ist nicht, genauso 3 Löschzuge zu einer BMA alarmieren, wo einer ausreichend wäre.
Grüße aus dem schönen Bergischen Land
Markus
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