Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | 750er Pylone - war: Feuerwehrfahrzeuge zu teuer? ... | 29 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 891071 |
Datum | 30.07.2025 13:16 MSG-Nr: [ 891071 ] | 471 x gelesen |
Es gäbe, so die Meinung einiger Rechtsexperten, eine Möglichkeit, Verkehrszeichen "legal" aufzustellen, im Form einer "verkehrsrechtlichen Anordnung" entweder von Seiten der Straßenverkehrsbehörde (zu deren Bürozeiten) oder von Seiten der Polizei nach § 44 Abs.2 Satz 2 StVO.
Sprich, Ich hole mir im laufenden Einsatz von der Polizei nachträglich die Anordnung für die Verkehrszeichen, die ich vorher unter der Notstandregelung des § 16 OwiG aufgestellt habe.
Funktioniert in der Praxis zufriedenstellend. ("Geht das mit der Absperrung so klar?" "Passt schon!" oder "Baut das bitte wieder ab.")
Wobei ich dazu sagen muss, in Baden-Württemberg haben die Straßenmeistereien einen Notdienst, der auch Nachts um zwei auf polizeiliche Anforderung für Absperrmaßnahmen auf Landes- und Bundesstraßen ausrückt. Gleiches funktioniert auch bei den Autobahnmeistereien.
Nur auf kommunler Ebene (Kreisstraßen und Co.) funktioniert das nicht so wirklich.
Grüße
Udo
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 28.07.2025 16:42 |
 |
Sasc7ha 7H., Zusmarshause Feuerwehrfahrzeuge zu teuer? Marktgläubige Kartellhüter lassen keine Zweifel zu | |