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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Radfahrer tot - VW-Logo führt zu Feuerwehrmann | 17 Beiträge | ||
Autor | Maxi8mil8ian8 H.8, Löhnberg / | 891324 | ||
Datum | 15.08.2025 15:18 MSG-Nr: [ 891324 ] | 1024 x gelesen | ||
Ich kontere deine Aussage mal mit einer Gegenthese: Es wurde aus verwaltungsrechtlicher Sicht unzulässig gehandelt und ein Verwaltungsgericht wird den Ausschluss wieder kassieren, sofern geklagt wird (Suspendierung kennt die Satzung nicht von denen). Meines Erachtens wurde der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit nicht gewahrt: a) Liegt keine Verurteilung vor. b) Sieht weder die Gemeindesatzung noch das Landesbrandschutzgesetz einen Ausschluss wegen einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Tötungsdelikt vor. Eine Argumentation wegen fehlender persönlicher Eignung oder Zuverlässigkeit dürfte schwer rechtssicher zu begründen sein. c) Liegt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Verfahrensfehler vor: Unfall 10.08.25, ca. 18:30 Uhr; Facebookbeitrag 11.08.25, 10:07 Uhr. Ob in dieser Zeit der Feuerwehrausschuss angehört wurde und ein einwandfreier schriftlicher Bescheid mit Ausschlussbegründung und Rechtsmittelbelehrung erstellt worden ist... Ich habe große Zweifel. Was haben wir aktuell nüchtern betrachtet vorliegen: Ein Verkehrsunfall mit Fahrerflucht und Todesfolge sowie das mutmaßliche Unfallfahrzeug, welches einem Feuerwehrkameraden zugeordnet werden kann und anscheinend ein ausreichender Anfangsverdacht besteht, um gegen diesen zu ermitteln. Sollte die Familie der getöteten Person irgendwann mal hier zufällig mitlesen: Mein herzliches Beileid und viel Kraft in dieser tragischen und zutiefst traurigen Zeit! Persönliche Wertung meinerseits gegenüber der Feuerwehr: Ich halte das Handeln für hochgradig überstürzt und unprofessionell! Nun... Ring frei ;-) Viele Grüße Max | ||||
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