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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Radfahrer tot - VW-Logo führt zu Feuerwehrmann ![]() | 17 Beiträge | ||
Autor | Bjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz | 891334 | ||
Datum | 17.08.2025 01:15 MSG-Nr: [ 891334 ] | 1021 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Henning K. Die öffentliche Wahrnehmung dürfte da so ziemlich das Gegenteil sehen. Ja, und nach öffentlicher Meinung gehört der betroffene Kamerad vmtl. entweder direkt geteert&gefedert oder am nächsten Baum aufgeknüpft. Mindestens aber mal auf dem Dorfplatz an den Pranger. Nur sind wir als Gesellschaft ja mittlerweile etwas weiter (hoffe ich doch mal) und die Unschuldsvermutung ist ein hohes rechtliches Gut. (Auch wenn dies mittlerweile auch dank mehr oder weniger verklausulierter Presseberichte immer mehr verwässert wird) Jetzt gibt es also einen Beschuldigten, es wird weiter ermittelt, nach Abschluss der Ermittlungender Polizei duch die Staatsanwaltschaft geprüft und Anklage erhoben. Das Gericht ist es, das dann ultimativ eine Schuld feststellt und ein Urteil fällt. Bis dahin ist er - so mein Verständnis - als unschuldig anzusehen. Ist für die Feuerwehr natürlich nicht einfach, hier jetzt passend für die Öffentlichkeit zu agieren. Klar will man sich distanzieren - keine Frage, dass man an seine Mitglieder (zu Recht!) andere Ansprüche hat. Wäre der Beschuldigte zB an dieser Unfallstelle nach dem Geschehen als Ersthelfer einfach vorbeigefahren wäre er sicher auch schwerer verurteilt worden als der "normale Zivilist" - eben weil man hier von tieferen Kenntnissen ausgehen kann und höhere Erwartungen an ihn stellen kann. Und auch eine etwaige Fahrerflucht wiegt bei "Leuten vom Fach" sicher schwerer als bei normalen Bürgern. Nur ist der direkte Ausschluss wie hier geschehen mit dem kurzfristigen Zeitverlauf IMO nicht korrekt. (Ich male mal ein Szenario - ohne jede eigene Kenntnis des echten Ablaufs, aber zur Verdeutlichung meiner Position vlt. hilfreich.) Da haben sich abends nach Kenntnis des Unfalls das Kommando und der Vorsitzende des Fördervereins (welche Rolle und Funktion hat der eigentlich bei der Aktion? Und warum ist nicht auch noch der Vorsitzende des Sportvereins dazugekommen, falls er da auch Mitglied war?) im GH getroffen und entschieden - wir wollen damit nix zu tun haben. Also schmeißen wir ihn direkt raus. Und damit es jeder mitbekommt wird es direkt auf FB gepostet. Am besten direkt auch den Spind räumen. Den Masterkey für das Fach für die Privatsachen des Betroffenen hat der Wehrführer ja zum Glück, also flugs geöffnet, alles in eine Tüte und dem Betroffenen noch nachts auf dem Heimweg vor die Tür gestellt. Der Transponder für die Tür wird am nächsten Morgen als erstes von der Gebäudetechnik deaktiviert, dass er auch nicht mehr das GH betreten kann. Per Whatsapp wird er nachts kurz über die Entscheidung informiert und auf die Sachen vor der Tür hingewiesen. "1. Garnitur und alle anderen Ausrüstungsgegenstände kurzfristig in der Kleiderkammer zurückgeben!" Und alle können sich am nächsten Morgen auf die Schulter klopfen, wie schnell sie das Thema beendet haben. Niemand wird sie beim Bäcker oder Metzger jetzt angehen können. Und dann kommt es zum Prozess und der Beschuldigte wird vom Gericht nicht verurteilt - aus irgendwelchen Gründen war er "zur Tatzeit nicht schuldfähig." Und nun? Machen alle ein betroffenes Gesicht und sagen "Konnten wir ja nicht ahnen. Oopsi. Wir nehmen alles zurück. Wir sehen dich dann nächsten Dienstag zur Übung - und danach zum Abschlussbier in der Floriansstube." Und sofort ist es wieder da - das gegenseitige Stützen der Kameraden, grad in schwierigen Situationen. Und der Beschuldigte braucht jetzt sicher den Beistand von Freunden und Kameraden - wird er jetzt sicher in seinem Ort nicht gut gelitten sein. Egal, was das Gericht gesagt hat. Und wie schreibt ja selbst die FW Gebesee in ihrer Stellungnahme: Die Freiwillige Feuerwehr Gebesee steht seit vielen Jahren für Einsatzbereitschaft, Hilfsbereitschaft und gelebte Kameradschaft. Ja, dies ist vermutlich sehr unwahrscheinlich, aber kann das definitiv ausgeschlossen werden? Daher sollte es keine Schnellschüsse oder Ad-hoc Aktionen geben, unter dem direkten Eindruck des Geschehens. Gab es nicht diesen vor kurzem hier die Diskussion über den Chef einer BF, dem vorgeworfen wurde, sich bereichert zu haben und dienstliche Gelder privat verwendet zu haben? Er wurde bis Abschluss des Verfahrens erstmal "nur" suspendiert bzw. freigestellt WIMRE. Die Vorwürfe waren dann ja am Ende doch nicht so glasklar wie am Anfang berichtet. Insofern wäre ein Ruhen lassen bzw. Suspendierung sicher das passendere Mittel, auch um Zeit zu gewinnen und dem weiteren Verlauf des Vorgangs folgen zu können. Vlt. auch ein kurzer Kontakt und die Frage, ob der Betroffene nicht selber seine Mitgliedschaft in der Feuerwehr ruhen lässt. Zurück zum hier diskutierten Fall: Ich kann mich gut vorstellen, dass der Betroffene derzeit sicher ganz andere Sorgen hat, als dass er den Verlust seiner Mitgliedschaft im Förderverein als Prio ansehen würde und vmtl. auch kein Interesse haben, gegen seinen ad-hoc Rauswurf aus der Feuerwehr aktiv zu werden. Dennoch sorgt das Vorgehen der Wehr bei mir für gewisses Bauchgrummeln. So long, Bjorn | ||||
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