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Berufsfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrmann verliert Rechtsstreit: Kreuzbandriss beim Dienstsport kein Dienstunfall5 Beiträge
AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern891386
Datum25.08.2025 08:29      MSG-Nr: [ 891386 ]526 x gelesen

Dann müsste der Dienstherr solche Dinge wie Dienstsport für gewisse Mitarbeiter untersagen.
Stell dir einmal vor, du hast Probleme mit Knie, Meniskus oder Kreuzband und der Arzt schreibt dich arbeitsfähig.
Dann bist du arbeitsfähig, und zwar für alles. Sich im Anschluss hinzustellen und zu sagen, es gibt Vorerkrankungen, ist lächerlich.
Ich kenne keinen, der nicht schon irgendetwas hat oder hatte. Dann dürfte ich auch nicht arbeiten, weil immer etwas sein kann.
So deppert wie ich es bei der Bundeswehr empfunden habe, aber dort gab es marschierbefreite oder welche mit 5 kg Scheinen.
Dort hat der Dienstherr ganz klare Herangehensweisen, weil er sich der Verantwortung bewusst ist oder sich keinen Ärger einhandeln wollte.
Warum geht das bei der BF nicht. Wenn der Arzt nichts einschränkt und ausdrücklich arbeitsfähig attestiert, ist der Mitarbeiter für alle
dienstlichen Aufgaben einsetzbar, also auch für den Dienstsport.
Der Dienstherr könnte höchstens eine zusätzliche amtsärztliche Untersuchung verlangen, wenn er Zweifel an der vollen Belastbarkeit hat.
Dann wäre es offiziell und nicht nur eine informelle Einschränkung.
Genau so läuft es bei der Bundeswehr, dort gibt es ein formales System mit klar dokumentierten Einschränkungen.
Bei den Berufsfeuerwehren fehlt das, weshalb jeder Vorgesetzte auf Nummer sicher spielt und sich selbst Regeln strickt.
Fakt ist, im Arbeitsrecht gibt es keine Teil-Arbeitsfähigkeit. Entweder arbeitsunfähig oder arbeitsfähig, dazwischen gibt es nichts.
Einschränkungen müssen schriftlich attestiert sein, alles andere ist rechtlich wacklig und am Ende auch eine Haftungsfrage für den Dienstherrn.
Dieses Herumlavieren mit arbeitsfähig aber ohne Dienstsport ist nichts Halbes und nichts Ganzes und zeigt nur, dass klare Regeln fehlen.
Und wenn Versicherer im Schadensfall versuchen, sich mit angeblichen Vorerkrankungen herauszureden und nicht zahlen zu wollen,
sind das nichts anderes als Ausreden, weil sie wissen, dass sie rechtlich kaum eine Chance hätten, wenn ein klares Attest auf Arbeitsfähigkeit vorliegt.


Gruß vom See

Markus

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