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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | BaWü: Altersgrenze bei Feuerwehr wird nicht angehoben | 7 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 891943 | ||
| Datum | 05.12.2025 08:41 MSG-Nr: [ 891943 ] | 532 x gelesen | ||
Guten Morgen Geschrieben von Jürgen M. mit Anhebung der Altersgrenze würde wir erfahrene Einsatzkräfte länger halten. Die Beendigung des Feuerwehrdienstes mit 65 Jahren gem.§ 13 FwG des FwG-BaWü bedeutet nicht zwangsläufig, dass der FW-Angehörige keinen Feuerwehrdienst mehr leisten darf. Nach § 14 Abs. 2 können d.ie Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. Da gibt es schon einen gewissen Spielraum, wie der aussehen kann zeigt beispielsweise die Broschüre " 65+ - Senioneren aktiv in unseren Feuerwehren ". ( Bei diesem Einsatz jüngst wurde ich -Jahrgang 1952- von unserer FF benachrichtigt, fuhr zum FW-Haus und half dort u.a. Verpflegung zu richten). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine)
Geändert von Bernhard D. [05.12.25 08:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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