| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Schiebleiter - war: Sprungrettungsgerät aufs (H)LF, d.h. Erstangriffsfahrzeug | 36 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 892462 |
| Datum | 27.01.2026 23:25 MSG-Nr: [ 892462 ] | 678 x gelesen |
As Far As I Know - Soweit ich weiß
Geschrieben von Steffen S.Bauordnungsrechtlich spielt die dreiteilige Schiebleiter überhaupt keine Rolle;
Das ist grundsätzlich richtig (*), aber wir halten die Leitern ja auch nicht fürs Bauamt vor, sondern für den Einsatz.
Und für den Einsatz ist das aktuelle Baurecht nur dann die einzige Maßgabe, wenn es keinen Bestandsschutz gibt.
Bedeutet konkret, dass für alle Bestandsgebäuden oberhalb der "Steckleiter-Höhe" zwingend Drehleiteraufstellflächen oder zweite bauliche Rettungswege nachgerüstet werden müssen. Und für den ersten Fall: dass die Gemeinde auch zwingend eine Drehleiter vorhalten muss.
In der Praxis gibt es das AFAIK nicht, und deswegen spielt die im Baugenehmigungsverfahren nicht relevante Schiebleiter einsatztaktisch auch weiterhin eine Rolle.
(*) wobei ich mir da auch nicht für alle Bundesländer sicher bin...
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| | 08.12.2010 23:27 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf Sprungrettungsgerät aufs (H)LF, d.h. Erstangriffsfahrzeug | |