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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Zu schnell - Bussgeld - Austritt - Vorwürfe gegen Stadtverwaltung | 47 Beiträge | ||
| Autor | Lars8 J.8, Kaarst / NRW | 893253 | ||
| Datum | 09.06.2026 16:22 MSG-Nr: [ 893253 ] | 574 x gelesen | ||
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Mich hätte es allersings sehr interessiert, nach welcher Grundlage der Richter die Entscheidung getroffen hätte, wenn die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h doch gegolten hätte: Geschrieben von ---Leipziger Volkszeitung--- Amtsrichter Peter Gottschaldt erklärte nach der rund zweistündigen Verhandlung, an der weder Vertreter der Staatsanwaltschaft noch der Stadt Taucha teilnahmen, schließlich auch noch, wie er geurteilt hätte, wäre das 30er-Schild korrekt aufgestellt gewesen: 55 Euro wären angemessen gewesen, so der Richter. So hat der zusätzliche Bürokratiefehler da noch positiv für den Kameraden mitgewirkt. | ||||
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