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Grundgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMitgliedschaft in zwei Feuerwehren6 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Nuthetal (Potsdam) / 334990
Datum16.04.2006 08:16      MSG-Nr: [ 334990 ]5088 x gelesen

Geschrieben von Johannes KrauseBeim Schüler, der in vielen Fällen nur halbtags "arbeitet", ist dies eine Mehrbelastung die jedem Bewusst sein muss.



Ich denke auch, dass es eine Belastung werden würde. Aber die beiden Orte grenzen direkt aneinander und die beiden FFs sind kaum 2 Kilometer von einander entfernt...



PS: 38 Wochenstunden Schule sind aber nicht mehr "halbtags" *g*

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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!

PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA. Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten!

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