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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | EuGH - Urteil | 23 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ NRW / | 336922 | ||
Datum | 26.04.2006 20:41 MSG-Nr: [ 336922 ] | 10683 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Müller : Alle Wachen gehen in den 12h Dienst, das aber mit 3 Touren. Sieht dann wie folgt aus: Tag, Tag, Nacht, Nacht, 1 Tag frei! Den Dienstplan hat also der EuGH zu verantworten? Hier (nicht nur Berlin) sind doch wohl andere drann schuld, beschwer dich bei denen! Draussen arbeiten "wir" in 3Schichten a)8Std, fertig aus. Wenn der Öffentliche Dienst in blau und weiß das nicht kann sollte man sich nicht beim EuGH beschweren, ist alles Hausgemacht! Geschrieben von Michael Müller Berufsverkehr ich brauche ca 1 Stunde schön zu wissen aber "peng" Für mich war immer fraglich wie es einer schafft 24h am Stück zu arbeiten. 24h mit dem NEF/RTW einsatzmässig durch die Stadt zu knallen und keinen Unfall zu bauen geschweige denn alle Gerätschaften richtig zu bedienen. Geschweige denn in der Freischicht noch das Private SanMobil oder den Kieslaster zu fahren. Die Antwort ist klar, aber nicht allen das Resultat aus der Antwort. Es wird noch Jahre dauern, aber evtl. haben wir in Zukunft eine BF die 24h/Tag mit kompl. Besatzung arbeitet....so wie "draussen" PS Ist schon klar das wir auf keinen Nenner kommen, abgeben tut weh Gut das wir mal drüber gesprochen haben! | ||||
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