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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung | 21 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / | 337866 | ||
Datum | 04.05.2006 13:52 MSG-Nr: [ 337866 ] | 13263 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Comteße also in unserer Gemeinde wird für solche Sachen die Feuerwehr alarmiert i.d.R. durch die Polizei ..ist bei uns nicht anders. Trotzdem heisst das nicht, dass die FW für die komplette und fachgerechte Beseitigung der Ölspur zuständig und verantwortlich ist. Beseitigung der unmittelbaren Gefahr: JA, alles andere: NEIN. Geschrieben von Markus Comteße Ich kenne es nur so das das aufgrabrachte Mittel von einem Fahrzeug wieder aufgenommen und entsorgt wird. Ihr werdet doch nicht im ernst eine u.U. mehrere Kilometer lange Ölspur mit Besen und Schaufel wieder aufnehmen. Da soll gefälligst der Bauhof mit der Kehrmaschine antanzen. Zum anderen bleibt deine Gemeinde auf den Kosten der Entsorgung sitzen, wenn kein Verursacher festgestellt werden kann. Schlimmstenfalls müsst ihr (FW) euch am Jahresende noch vorhalten lassen, was ihr wieder mal gekostet habt. Ich halte mich an die Worte eines Ausbilders an der SFS: "Lasst den Dreck liegen, den sollen die abholen, die dafür zuständig sind." Gruß Peter | ||||
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