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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung | 21 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / | 337942 | ||
Datum | 05.05.2006 00:04 MSG-Nr: [ 337942 ] | 13630 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lüder Pott Dementsprechend dürfte ein einfaches Liegenlassen des ÖBM und Absichern durch Schilder nicht ausreichen... ich habe auch nie geschrieben, dass dies reicht. Ich schrieb, es ist nicht unsere Aufgabe. Hier nochmal mein Text: Wir gehen folgendermaßen vor: Unsere Aufgabe ist es, schnellstmöglich die Gefahr, die von einer ungesicherten Ölspur ausgeht zu beseitigen. Diese Aufgabe ist erfüllt, wenn ich mit Schildern warne. Wer meint, er müsste trotzdem wie ein Irrer über die Ölspur brettern ist selbst schuld und als Bewerber für den Darwin-Award geeignet. Die fachgerechte Beseitigung einer Ölspur ist definitiv nicht unsere Aufgabe. Wir fordern hierfür den Baulastträger an und fertig. Was die dann machen interessiert mich nicht mehr. Gruß Peter | ||||
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