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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Falschparken wird zur fahrlässigen Tötung | 17 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8K., Rheinhausen / | 338796 | ||
Datum | 11.05.2006 21:48 MSG-Nr: [ 338796 ] | 7346 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Timo Benten Die fahrlässige Tötung setzt die Vermeidbarkeit des Erfolgseintritts (=Tod des Kindes) bei rechtmäßigem Alternativverhalten (=richtig parken) voraus. Zwischen der Pflichtwidrigkeit und dem Erfolg muss ein Zusammenhang bestehen, d.h. im Tod des Kindes muss sich gerade die durch die Pflichtwidrigkeit gesetzte Gefahr auswirken. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang entfällt, wenn der Erfolg, pflichtgemäßes Alternativverhalten unterstellt, ebenfalls eingetreten wäre. Dabei wirken sich Zweifel über den Erfolgseintritt bei pflichtgemäßem Alternativverhalten nach Ansicht des BGH zu Gunsten des Täters aus. Jetzt weiss ich auch wieder was ich an Juristen so liebe... mfg Fabian Kunz | ||||
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