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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Motorsäge | 8 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / | 338917 | ||
Datum | 12.05.2006 22:12 MSG-Nr: [ 338917 ] | 7711 x gelesen | ||
Hallo, das steht in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Feuerwehren in §14: "...Die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweiligen Aufgaben ausgebildet ist und seine Kenntnisse durch regelmäßige Übungen und erforderlichenfalls durch zusätzliche Aus- und Fortbildung erweitert. Dies gilt insbesondere für Atemschutzgeräteträger, Taucher, Maschinisten, Drehleitermaschinen, Motorkettensägenführer. Zur fachlichen Voraussetzung gehört auch die Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften und der Gefahren des Feuerwehrdienstes." Hier der Link dazu. Gruß Mathias | ||||
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