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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBildveröffentlichung im Internet - Innenaufnahmen19 Beiträge
AutorUwe 8A., Neudenau / 338945
Datum13.05.2006 12:32      MSG-Nr: [ 338945 ]11369 x gelesen

Hi.



Rechtlich kann ich Dir das leider nicht sagen,

habe mich mal erkundigt, da hieß es ungefähr...



Solange die Wohngewohnheiten, usw. (sprich unaufgeräumtes Zimmer, Müllberge im Wohnzimmer, ...) nicht einsehbar sind und das Bild das direkte Brandobjekt bzw. den betroffenen Teil des Zimmers zeigt, ist es in Ordnung.



Wir fragen den Besitzer dann doch, ob es in Ordnung ist, einfach um Problemen aus dem Weg zu gehen.

Wenn dieser dann ablehnt, kann man immer noch schauen, wie's rechtlich aussieht oder ob das Bild wirklich nötig ist.





Gruß

Uwe

Meine Aussagen vertreten nur meine eigene Meinung.

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