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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Jährliche Belastungsprüfung - Interpretation der FwDV 7 | 12 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Köln / | 339922 | ||
Datum | 22.05.2006 10:51 MSG-Nr: [ 339922 ] | 7503 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von ---Sebastian Kruppe--- Preisfrage: Würdet ihr den Kamerad im Übungs- und Einsatzgeschehen unter PA arbeiten lassen da letzte erfolgreiche Belastungsübung weniger als 12 Monate her ist, oder wäre er erstmal bis zum erfolgreichen Duchgang aD? Dies ist keine Preisfrage sondern gesunder Menschenverstand. Ich hoffe ihr führt alle Einsätze, Übungen etc. für den Atemschutz in einem Atemschutzpass o.ä. auf. Hier ist festgehalten, dass der Kamerad die Übung nach FwDV 7 nicht bestanden hat. Passiert jetzt ein Unfall im Einsatzgeschehen bzw. Übung, was sagt der Staatsanwalt bei Durchsicht der Unterlagen? Die letzte (leider nicht bestandene) Übung zählt. Hiernach erfüllt der Kamerad nicht die Voraussetzungen. Bis zur erfolgreichen Abnahme der Belastungsübung, sollte er seinen Gesundheitszustand verbessern. Gruß Peter P.S. Wir haben dieses Jahr schon genung verletzte und getötete Feuerwehrler gehabt. | ||||
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