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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | 'Realitätsnahe' Übung | 15 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 342899 | ||
Datum | 12.06.2006 10:59 MSG-Nr: [ 342899 ] | 10500 x gelesen | ||
Geschrieben von Bjoern Matheis Jetzt finde ich diese aber nicht mehr. In der FwDV 7 (Stand 2002) Anlage 2 steht lediglich: "Atemschutz-Übungsanlagen müssen so eingerichtet sein, dass eine schnelle Rettung von Feuerwehrangehörigen sichergestellt ist." Ja, aber dabei handelt es sich um extra zu diesem Zweck errichtete Anlagen. Eine Einsatzübung ist ein andere Kiste. Geschrieben von Bjoern Matheis Konkret haben wir gerade die Möglichkeit ein Haus der Stadt, dass bald abgerissen werden soll, als Übungsobjekt zu nutzen. Darf man es nun mit Disconebel fluten oder nicht? Wieso nicht? Die besonderen Anforderungen an die Übungsanlagen resultieren nach GMV daraus, daß hier "absolute Anfänger" geschult werden, die beim ersten Mal in Panik geraten könnten und daß bei den extremen Engstellen einer AS- Übungsstrecke ein schnellerer Zugriff erforderlich sein kann. Ein normales Wohnhaus und AGT mit Lehrgang sind eine andere Situation. Wenn das Haus bauliche "Besonderheiten" (Absturzstelle mitten im Raum o. ä. aufweist, sollten diese gesichert werden. Und wenn die Sicherheit noch weiter erhöht werden soll, dann Sicherungsposten mit WBK abstellen. --------------------------------------------------- Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | ||||
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