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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaVerbindlichkeit vfdb080433 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW343146
Datum14.06.2006 09:49      MSG-Nr: [ 343146 ]7909 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Ulrich CimolinoMan kann viel über die vfdb RL 08/04 diskutieren (z.B. was die Wartungsfristen für Ausbildungsgeräte angeht), aber für den Einsatzdienst halte ich die schon für mehr als richtig!

ACK.

Geschrieben von Ulrich CimolinoSollten in Deutschland alle der vfdb RL 08/04 entsprechen...

Jepp, zumal AFAIK alle Hersteller eine Wartungsmöglichkeit nach vfdb0804 für Ihre Geräte zugesichert haben, auch für Altgeräte. Folgendes habe ich grade bei der LFKS RLP gefunden:

Geschrieben von LFKS RLPEinführung der Wartungsrichtlinie für Atemschutzgeräte für die Feuerwehren
(vfdb 0804, Ausgabe: Juli 2002)
Die Gültigkeit der Richtlinie ist ab dem 01.07.02 festgelegt worden. Für
Atemschutzgeräte die vor diesem Datum in Betrieb gegangen sind, gilt eine
Bestandschutzregel, so dass es für diese Geräte ausreichend ist, die
Betriebsanleitung der Hersteller zu beachten. Gleichwohl erklären die Hersteller,
dass eine Anwendung der RL 0804 für alle Altgeräte möglich ist. Eine Vermischung
der Regelungen ist nicht erlaubt!


Jetzt fehlt nur noch der Hinweis in den Herstellervorschriften auf die vfdb. Das werde ich heute abend mal nachschauen.

Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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