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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Lage des Verteilers | 6 Beiträge | ||
Autor | Benj8ami8n K8., Wuppertal / NRW | 343906 | ||
Datum | 19.06.2006 22:03 MSG-Nr: [ 343906 ] | 4669 x gelesen | ||
"Der Standort des Verteilers soll außerhalb des Gefahrenbereich liegen." gestrichen. Ist m.E. ein Schritt in die richtige Richtung, der hoffentlich zu der ein oder anderen Diskussion weniger beiträgt. Sollte die FwDV 1 so eingeführt werden, entfällt im Zusammenhang mit dem Einsatz minderjähriger FW-Angehöriger, die gern auf die "Verteilergefahrenbereichsbegrenzungstheorie" verweisen, ein weiteres in einer FwDV festgelegtes Pro-Argument und sie können sich nur noch auf die allgemeine "Gefahrenbereichsdefinition" in der FwDV 100 stützen . Nur was würde das dann für die Praxis bedeuten? Und was wäre, wenn sich die Verfechter nicht mehr auf die DV 100 stützen könnten? Ich kann mir kaum vorstellen, dass die jeweiligen Wehren ( sind ja nicht gerade wenige in der BRD ) ihre "Kids" dann zu Hause lassen. Und erkläre mal einem "Durchschnittsteenager, dass er nicht mehr raus darf, weil sich dies und das in der DV 1 geändert hat :-) Mit kameradschaftlichem Gruß Ben www.wuppertalmodifikation.de | ||||
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