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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Lage des Verteilers | 6 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 343918 | ||
Datum | 19.06.2006 22:47 MSG-Nr: [ 343918 ] | 4614 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Benjamin Kreiskott Nur was würde das dann für die Praxis bedeuten? Dieser Passus im Entwurf fiel mir nur so beim Lesen als "Nebenbefund" auf, dass sich jetzt diese Problematik nicht ändert ist mir klar. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die jeweiligen Wehren ( sind ja nicht gerade wenige in der BRD ) ihre "Kids" dann zu Hause lassen. Dass JF-Angehörige mit zum Einsatz gehen -und in BaWü sind alle FW-Angehörige unter 18 Jahre JF-Angehörige- ist in unseren Breiten eigendlich wenig verbreitet, dafür sorgen schon unserer Feuerwehrgesetz, Verwaltungsvorschriften und eindeutige Stellungsnahmen des IM und der LFS. Und erkläre mal einem "Durchschnittsteenager, dass er nicht mehr raus darf, weil sich dies und das in der DV 1 geändert hat :-) Gut, wenn er´s vorher nicht durfte ist es für ihn ja nichts Neues ;-))) MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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