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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bildveröffentlichung im Internet - Innenaufnahmen | 19 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Berlin / Berlin | 344753 | ||
Datum | 23.06.2006 15:03 MSG-Nr: [ 344753 ] | 11199 x gelesen | ||
Hallo aus Berlin! Ich sehe die Sache so, dass kein Wohnungsinhaber Fotos in seiner Wohnung dulden muss. Es sei denn, es handelt sich um eine polizeiliche Maßnahme. Daher sollte man auch vorsichtig sein mit der Veröffentlichung von Bildern vom Brandort. Jeder Brandort kann auch ein Tatort sein und es gibt nicht wenige Fälle, bei denen eine vorzeitige Veröffentlichung von derartigen Bildern der Polizei eine Festnahme versaut wurde. Gerade bei Branddelikten verquatschen sich die Täter und machen Angaben, die nur der Täter wissen kann. Bei einer Zurschaustellung des Brandorts in der Öffentlichkeit kann der Täter sich darauf zurückziehen, er hätte dies aus den Medien erfahren. für die Berliner Feuerwehr gibt es eine klare Dienstanweisung. Diese lautet, jegelche Fotos, Videos etc an der ESt durch Feuerwehrleute sind untersagt, dies gilt nicht für von der Behörde beauftragte Kräfte (Pressestelle). markus Nur wer ankommt, kann helfen. | ||||
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