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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaRichtlinie 89/336 EWG ('e1-Richtlinie') gilt nicht mehr für BOS, Quelle ?7 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW346890
Datum04.07.2006 15:37      MSG-Nr: [ 346890 ]4278 x gelesen

Geschrieben von Jörg SprankelUm auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, müsste man also die Forderung nach einer verbindlichen Erklärung, ob in ein angebotenes Fahrgestell Altgeräte eingebaut werden dürfen, bereits ins Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung integrieren...


Wir verlangen das vom GU, wenn er das nicht macht (sich vom Fahrgestellhersteller die Freigabe zu holen), hat er ggf. den Schwarzen Peter, wenns mal wieder elektronische Wunderwellen gibt...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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Richtlinie 89/336 EWG (\'e1-Richtlinie\') gilt nicht mehr für BOS, Quelle ? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt