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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Überarbeitung der Normen (H)LF 20/16 bzw. Gerätesatz Absturzsicherung | 16 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 349316 | ||
Datum | 15.07.2006 13:00 MSG-Nr: [ 349316 ] | 5559 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl Hmm, potentiell verwechslungsgefährdet aber nach VDE halbwegs korrekt. Interessanter ist die Sache beim Braunen, denn ein farblich markierter Leiter mit Neutralleiterfunktion hat blau zu sein. Also schleunigst sämtliche Schuko-Verlängerungen entsorgen :o) Nein! Es gibt nach VDE nur eine "zwangsweise" Zuordnung der Farbe für einen Leitungstyp. Das ist das gr/gb für den PE. Die VDE sagt das der N (wenn er denn vorhanden ist und das Kabel einen hellblauen Leiter hat), dieser zu verwenden ist! Das ist etwas anderes. Wenn der N auch PEN ist, muß er zusätzlich mit gr/gb Zeichnungen nach div. Regeln gekennzeichnet sein. ein IT bzw. Schutztrennung mit Potentialausgleich (gibbet da auch'n Buchstabenkürzel für?) Nee, nicht das ich wüsste. 2P + PE ist für die vorgesehene Anwendung bei Feuerwehrs korrekter. Warum dann ändern? Seh ich auch so. mkg hwk | ||||
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