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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWegeunfall10 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio351392
Datum25.07.2006 09:15      MSG-Nr: [ 351392 ]5619 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Daniel MetzgerAber erst beim Verlassen des häuslichen Bereiches- sprich ab der Haustür... Dacht immer es geht ab Alarmierung, egal wo man sich befindet! Falsch gedacht.

Der Versicherungsschutz auf Wegen beginnt mit dem Verlassen des Hauses (nicht der Wohnung!) und endet mit Betreten des Firmengeländes.
Bei freiwilligen FA beginnt abweiched davon der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Alarmierung.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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