News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Jugendfeuerwehr
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaLeistungsspange - Erwerb auch mit Grundlehrgang16 Beiträge
AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen352309
Datum29.07.2006 13:29      MSG-Nr: [ 352309 ]10389 x gelesen

Auszug aus dem HBKG, §8 Abs 1
) Bei den Freiwilligen Feuerwehren sollen nach Möglichkeit Jugendfeuerwehren gebildet werden. Angehörige einer Jugendfeuerwehr müssen das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Als Leiterin oder Leiter einer Jugendfeuerwehr (Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart) darf nur tätig werden, wer die hierfür erforderliche Eignung und die Befähigung hat.

Da steht nix von einem Austritt mit 18.
Ich suche gerade noch nach einer ordentlichen Quellenangabe für meine Bahuptung, dass Mitglieder einer JF bis 27 Jahre alt sein können



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

1.357


Leistungsspange - Erwerb auch mit Grundlehrgang - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt