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Tragkraftspritzenfahrzeug
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
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RubrikTaktik zurück
ThemaEndlich: Grundschutz jetzt mit dem MTF sicherstellen!59 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW352587
Datum31.07.2006 10:19      MSG-Nr: [ 352587 ]21106 x gelesen

Geschrieben von Andreas BräutigamIn der neuen Brandschutz können wir lernen, dass man ein TSF nun nicht mehr durch ein viel zu teures und zu umfangreich ausgestattetes KLF ersetzt, sondern vielmehr durch einen pfiffigen 3,5-Tonner mit folgenden Merkmalen:

- 7 Sitzplätze (Nutzung als MTF)
- klappbarer Arbeitstisch, 2x 4m-Band Festeinbau, 1x 2m-Band Festeinbau (als ELW)
- Hochdrucklöscheinrichtung "Müller Power Jet" (100 Liter, 40 bar)
- einer "der bisherigen zweiteiligen Steckleiter ebenbürtigen Leiter"
- 2 PA ("insbesondere für die Menschenrettung")
- 2 Druckschläuchen C42-20 und einem Druckschlauch C 42-30 ("diese Sonderlängen wurden gezielt beschafft, um den Kupplungsaufwand im Rahmen der Personaleinsparung gering zu halten")
- Fluchthauben, Krankentrage, Höhenrettungsset (!)
- "für die erste Hilfe ist derzeit nur ein Kraftfahrzeugverbandskasten vorhanden. Hier ist die Nachrüstung eines Notfallrucksacks geplant".


Da ich so grob die Gewichte kenne, würde mich mal interessieren, was das Fahrzeug dann nach Inbetriebnahme + 6 Monate endausgestattet tatsächlich (inkl. Stützlast!) wiegt...

Ein ELW hat übrigens bewußt deutlich mehr Kommunikationstechnik. Die ist übrigens gerade dann notwendig, wenn man für mehrere Einheiten zuständig sein soll... (da braucht man dann auch Platz, um vernünftig als Führungshilfsmittel arbeiten zu können.



Geschrieben von Andreas BräutigamZur Taktik lernen wir:

- "angepasste eingenständige Erstangriffsfähigkeit bei Bränden im Wohn- und Gewerbebereich sowie bei Fahrzeugbränden"
- "Bei Personalknappheit können zunächst auch nur zwei Feuerwehrangehörige einen ersten Löschangriff vortragen."
-"Gleichzeitig wird ein wasserführendes Löschgruppenfahrzeug aus einer benachbarten Abteilung mitalarmiert. Bis zu deren Eintreffen können die Einsatzkräfte - je nach Lage und Personalstärke - einen ersten Löschangriff oder eine Menschenrettung unter Atemschutz einleiten."


Aua aua aua...
Normalerweise müsste da m.E. sofort die Aufsichtsbehörde einschreiten, weil das m.E. ein geplanter Verstoß gegen die geltende Fw-Taktik und Sicherheitsvorschriften ist.
Das ist m.E. absolut unverantwortlich. (Genauso wie beim TLF 1/1 im Erstangriff, wie er andernorts viel weiter nördlcih immer noch sehr beliebt ist...)


Tja. Es sägen sehr viele auf dem Ast auf dem sie sitzen - ohne es zu merken...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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Endlich: Grundschutz jetzt mit dem MTF sicherstellen! - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt