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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Leistungsspange - Erwerb auch mit Grundlehrgang | 16 Beiträge | ||
Autor | Remm8er 8M., Hamburg / Hamburg | 352591 | ||
Datum | 31.07.2006 10:44 MSG-Nr: [ 352591 ] | 10217 x gelesen | ||
Moin, die Diskussion ist sowieso müßig...sie geht total am ursprünglichen Thema vorbei und hat damit gar nichts mehr zu tun. Das KJHG gibt vieleicht die Möglichkeit Mitglieder bis zu einem Alter von 27 Jahren als Jugendlich zu bezeichnen und in der Jugendorganisation zu belassen. So ist es z.B. bei Gewerkschaften und Parteien (z.B. IG-Metall Jugend, Juso´s usw.), die aber, wie ich finde, nicht wirklich mit der Jugendfeuerwehr zu vergleichen sind (in die Gewerkschaft z.B. tritt man i.d.R. erst frühestens ein wenn man seine Ausbildung beginnt...da beginnt die Jugendarbeit quasi erst in dem Alter in dem sie in der Jugendfeuerwehr aufhört....) und in solchen Ausnahmefällen wie mit dem behinderten Kameraden, der aufgrund seiner Behinderung keinen aktiven Einsatzdienst leisten kann mag ja auch eine derartige Ausnahme in der Jugendfeuerwehr angebracht und wie ich finde eine echt klasse Lösung sein. Die Regel ist das aber wohl eher weniger... Ich sehe hierzu eigentlich auch keinen weiteren Diskussionsbedarf....Wie Bernahrd schon in %-Zahlen ausgedrückt hat...Es gibt kaum Jugendliche die nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in der Jugendfeuerwehr sind. Und welche(r) wirklich begeisterte Jugendfeuerwehrmann / Jugendfeuerwehrfrau will das auch schon....Auch diese Ausnahmen gibts natürlich hier und da immer mal wieder, aber die Anzahl ist doch eher verschwindend gering. Die meisten Kids sind doch, wie zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal geschrieben, happy wenn sie dann endlich in der Einsatzabteilung mitmachen dürfen. MKG | ||||
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