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Meines Erachtens
RubrikAtemschutz zurück
ThemaModulausbildung NRW (was: Setzt sich die Notfallmeldung MAYDAY durch?)19 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW352943
Datum02.08.2006 00:00      MSG-Nr: [ 352943 ]11536 x gelesen

Geschrieben von ---Hubert Kohnen---

"Geschrieben von ---Hubert Kohnen---
In NRW gibt es ja seit einigen Jahren eine modulare Grundausbildung. M.E. wird nicht umsonst wird die Reihenfolge Modul 1 - Modul Funk - Modul 2 - Modul Atemschutz - Modul 3 - Modul 4 vorgegeben."

Geschrieben von Henning Koch
"Eine solche Vorgabe ist mir nicht bekannt.
Im Gegenteil soll laut TM-Lernzielkatalog die Lehrgänge Sprechfunk und Atemschutz im dritten Jahr (also nach allen 4 Modulen) durchgeführt werden, mit der Option, diese zwischen dem 2. und dem 3. Modul durchzuführen."

Dann haben wir einen anderen Lernzielkatalog. Hier ein Auszug Stand 04.03.2002


wir haben den gleichen, nur an anderer Stelle gelesen...

Ich hatte die Übersicht in Anlage 4 konsultiert.


Geschrieben von Henning Koch
"Den Sprechfunklehrgang vor dem 2. Modul durchzuführen halte ich nicht für notwendig und auch nicht für sinnvoll."

Deine Meinung - ich habe andere Erfahrungen gemacgt. FUNK gehört zur Plicht und ist keine freiwillige Kür nach Ende der Grundausbildung.


Wo siehst du die Notwendigkeit, die Sprechfunkausbildung vor dem zweiten Modul durchzuführen?

Mir widerstrebt es schon alleine, FM(SB) mit Dienstfahrzeugen loszuschicken, die noch nichtmals eine EH-Ausbildung genossen haben...



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