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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Reform der Unfallversicherung für die Fw und alle anderen? | 17 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 353746 | ||
Datum | 06.08.2006 22:27 MSG-Nr: [ 353746 ] | 7220 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Hartmut Ziebs Wie steht es mit eheähnlichen Lebensgemeinschaften? Bislang greift die Unfallversicherung im Todesfall nur dann, wenn die Partner verheiratet sind. Hinterbliebenenleistungen gelten auch für Lebenspartner. Das SGB VII besagt dies eindeutig in § 63 Abs. 1a. Geschrieben von Hartmut Ziebs Nehmen wir die Frage der Absicherung bei gleicher Tätigkeit, aber aus unterschiedlichen Bundesländern kommend. Die Unfallversicherung ist Bundesrecht (Sozialgesetz, VII. Buch) und von Flensburg bis Garmisch einheitlich. Unterschiede gibt es in länderspezifischen Zusatzleistungen, die über das gesetzlich geregelte hinaus gehen. Das ist aber kein Problem der Unfallversicherung sondern vielmehr der Länder. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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