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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaWer öffnet die PA-Flasche?46 Beiträge
AutorDenn8y N8., Bingenheim / Echzell353936
Datum08.08.2006 12:03      MSG-Nr: [ 353936 ]17735 x gelesen

Ich halte das was du sagst für sehr unverantwortlich. Ich denke auch nicht das Ihr das so gelernt habt.

Es ist kein Problem einen PA anzulegen und dabei eine Kurzprüfung durchzuführen.
Dies geschieht paralell und kostet keine zusätzliche Zeit.

Denk an deine eigene Sicherheit

Gruß Denny



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