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Jugendfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAmtshaftung8 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen353960
Datum08.08.2006 15:05      MSG-Nr: [ 353960 ]5566 x gelesen

Infos gibt es z.B. hier.

Die allgemeinen Regelungen im "zivilien" Bereich sind mir bekannt. Diese sind aber womöglich nicht 1 zu1 auf die JF übertragbar, da es im "zivilen" keine Amtshaftung gibt.

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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