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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Amtshaftung | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 353960 | |||
Datum | 08.08.2006 15:05 MSG-Nr: [ 353960 ] | 5566 x gelesen | |||
Infos gibt es z.B. hier. Die allgemeinen Regelungen im "zivilien" Bereich sind mir bekannt. Diese sind aber womöglich nicht 1 zu1 auf die JF übertragbar, da es im "zivilen" keine Amtshaftung gibt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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